In meiner Jugend (mit 14 Jahren) bekam ich dank eines fetten Leberkäsebrötchens eine Blinddarmentzündung. Die Schmerzen waren beängstigend stark und alle Symptome deuteten auf eine Blinddarmentzündung hin. Meine Mutter war damals sehr mutig. Sie verpasste mir Darmspülungen, entzündungshemmende Tees und homöopathische Globuli und so habe ich meinen Blinddarm noch heute. Allerdings ist er leicht reizbar und meldet sich auch nach kleinen und vor allem nach größeren „Ernährungssünden“. Zum Beispiel kann heißes Fett oder zu viel Eiweiß schnell mal zum Ziehen in der Blinddarmgegend führen. Schon vor einigen Jahren entdeckte ich das Mohn-Zimt-Nelken-Öl als sicheren Helfer bei diesem Problem. Ich hatte beim Essen wieder einmal „über die Strenge geschlagen“ und nun zog es im Unterbauch. Seit meinem Erlebnis in der Jugend bin ich mir der Gefährlichkeit so einer Blinddarmentzündung sehr wohl bewusst und möchte es auf gar keinen Fall darauf ankommen lassen, dass ich meinen Blinddarm doch noch hergeben muss.
In meiner Not griff ich zum Mohn-Zimt-Nelken-Öl und schon nach der ersten Einnahme waren die Schmerzen leichter und nach nochmals 2 x 4 Tropfen in heißem Wasser waren die Beschwerden verschwunden. Seither ist dieses Öl meine erste Hilfe und hat mich noch nie im Stich gelassen! Natürlich würde ich sofort einen Arzt zu Rate ziehen, sollten sich die Schmerzen mit diesem einfachen Hausmittel nicht beseitigen lassen. Mit einer Blinddarmentzündung ist nicht zu spaßen!
Frau B. L.
Anmerkung der Wassermann-Redaktion:
Erfahrungsberichte stellen keine Therapieempfehlungen dar. Es sind individuelle und subjektive Berichte, die nicht verallgemeinert werden dürfen. Bitte klären Sie Ihre individuelle Situation mit einem Heilkundigen Ihres Vertrauens! Die Erfahrungen zeigen aber, mit welchen, oft einfachen Mitteln, sich Menschen geholfen haben, und sollen Mut und Hoffnung machen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe, mit eigenen Anstrengungen die Gesundheit wiederherzustellen oder zu erhalten. Die Autoren und die Wassermann-Arbeitsgemeinschaft übernehmen keine Haftung!
Erfahrungsbericht aus der Zeitschrift Wassermann Heft 73 (1/2015)
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